Hinweisgeberschutzgesetz
Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz, die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet. Ziel ist es, Personen zu schützen, die Verstöße melden.
Wir sind als Unternehmen verpflichtet eine Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Das Hinweisgebersystem dient den Mitarbeitenden unseres Unternehmens sowie Geschäftspartnern, Kunden und weiteren Stakeholdern als zentrale Anlaufstelle, um auf ein Fehlverhalten hinzuweisen. Es bietet uns damit die Möglichkeit, sehr schnell auf Missstände zu reagieren, Reputationsschäden abzuwenden und interne Prozesse zu verbessern.
Zur Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie hat die Indunorm Bewegungstechnik GmbH eine interne Meldestelle „Hinweisgeber“ eingerichtet.
Melden Sie unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht, bekannte oder vermutete Verstöße gegen Gesetze bei Indunorm Bewegungstechnik GmbH oder in unserer Lieferkette ausschließlich in Schriftform per Post an nachfolgende Adresse. Schildern Sie den Sachverhalt so genau wie möglich und reichen Sie – falls möglich – Belege mit ein, die den Verdacht begründen.
Indunorm Bewegungstechnik GmbH
Interne Meldestelle (Hinweisgeber)
Obere Kaiserswerther Straße 17
47249 Duisburg
Wir werden Ihre Meldung fristgerecht und sorgsam bearbeiten und Ihnen eine vertrauliche Rückmeldung geben. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. In diesem Fall ist eine Möglichkeit der anonymen Rückmeldung von Ihnen anzugeben.
Wir danken für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!